Leistungsträger – Finanzierung
Was beinhaltet „ambulante Pflege“?
Ambulante Pflege besteht aus zwei Hauptzweigen:
- der Behandlungspflege – den medizinischen Leistungen (ferner gibt es die psychiatrische Krankenpflege)
- der Grundpflege; man bekommt keine medizinische Hilfe, sondern wird bei den alltäglichen Verrichtungen unterstützt.
wir bieten entsprechend dem Zustand der Patienten unterschiedliche Pflegeleistungen an.
Je nach Bedarf können dies sein:
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Behandlungspflege
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Grundpflege
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Betreuungsleistung
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Verhinderungspflege
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Haushaltsfortführung
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Private Zusatzleistungen
Behandlungspflege nach SGB V
Die Behandlungspflege ist eine medizinische Leistung und wird nach einer ärztlichen Verordnung durchgeführt. Dazu gehören etwa: Gabe von Injektionen, Medikamentengabe, Verbandwechsel und Wundversorgung, Blutzucker- und Blutdruckmessung, Katheterwechsel, Stomabehandlung, Intensivpflege von Beatmungs- und Dialysepatienten.
Finanzierung der Behandlungspflege
Da die Behandlungspflege von einem Arzt verordnet wird, übernimmt die Krankenkasse die Kosten in voller Höhe der medizinisch notwendigen Maßnahmen.
Grundpflege nach SGB XI
Die Grundpflege ist eine nichtmedizinische Leistung.
Dazu gehören Ganz- und Teilwaschung, Hilfe bei der Ausscheidung, Lagerung, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisation, hauswirtschaftliche Verrichtungen.
Finanzierung der Grundpflege
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Grundpflege zu finanzieren:
- durch die Pflegekasse
Die Pflegekassen decken das Risiko der Pflegebedürftigkeit teilweise oder ganz ab.
Der Medizinische Dienst besucht den Pflegebedürftigen zuhause und legt die Pflegestufe fest.
Zu unseren Pflegesachleistungen
- durch das Sozialamt
Sollten die von der Pflegekasse gezahlten Beiträge nicht ausreichen, kann der Sozialhilfeträger in Anspruch genommen werden.
Zu unserem Leistungskatalog
Betreuungspflege nach SGB XI § 45a
Diese kommt bei dementen, geistig behinderten oder psychisch kranken Pflegebedürftigen in Betracht.
Voraussetzung ist, dass der Medizinische Dienst die Einschränkung der Alltagskompetenz festgestellt hat.
Finanzierung der Betreuungsleistung:
Die Pflegekasse kann für die Betreuungsleistung zusätzlich bis zu 2496,-- € im Jahr zahlen.
Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen, zusätzliche:
Pflegestufe 0, I, II oder III 104,-- €
Pflegestufe 0, I, II oder III 208,-- € (erhöhter Betrag)
Verhinderungspflege
Falls Ihre pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren oder sich eine Auszeit gönnen möchten, kommen wir gerne
in Ihre Wohnung und werden die Pflege wie gewohnt durchführen
Dieses gilt für einen Zeitraum von 42 Tagen oder bis zu einer Summe von 1612,-- €, wenn Sie eine Pflegestufe haben
Falls keine Pflegestufe vorhanden sein sollte, werden die Kosten und der Zeitraum in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen geklärt
Voraussetzungen für die Finanzierung der Verhinderungspflege:
Die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens einem Jahr.
Der Pflegebedürftige hat eine durch den Medizinischen Dienst zugewiesene Pflegestufe.
Bei Interesse oder Fragen, rufen Sie uns an.